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Kündigung der DLRG-Mitgliedschaft

Schade, dass Du uns verlässt!

Die Mitgliedschaft wird stets für ein volles Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich zum 01.01. eines Jahres jeweils erneut.

Die Kündigung kann somit immer nur zum 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres erfolgen. Eine vorzeitige Kündigungsfrist gibt es jedoch nicht, d.h. wir akzeptieren Kündigungen zum Jahresende bis einschließlich 31.12.

Bitte beachten: Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr berechnet, die Abbuchung erfolgt i. d. R. im Oktober für das jeweils laufende Kalenderjahr. Somit erfolgt ggf. auch nach Kündigung der Mitgliedschaft noch eine weitere Abbuchung des Mitgliedsbeitrags.

Beispiel:

  • Im aktuell laufenden Kalenderjahr 2024 ist der nächst mögliche Kündigungstermin der 31.12.2024.
  • Kündigungsfrist für die Kündigung zum Jahresende ist der 31.12.2024.
  • Erfolgt die Kündigung nicht bis zum 31.12.2024, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch bis zum 31.12.2025.
  • Erfolgt die Kündigung zum 31.12.2024 beispielsweise im April 2024, so steht die Beitragszahlung für das Beitragsjahr 2024 noch aus.
  • Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrags für das Kalenderjahr 2024 erfolgt im Oktober 2024 (und somit nach Kündigungsschreiben).

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